Psychologischer Psychotherapeut: Was der Begriff bedeutet

Ein Psychologischer Psychotherapeut ist ein Psychologe mit staatlicher Approbation, der psychische Erkrankungen mit Psychotherapie behandelt. Er darf keine Medikamente verschreiben. Seit der Reform von 2020 heißt der neue Beruf schlicht Psychotherapeutin oder Psychotherapeut; wer nach altem Recht ausgebildet ist, führt die bisherige Bezeichnung weiter.

Ein Psychologischer Psychotherapeut ist eine Fachperson mit Psychologiestudium und staatlicher Approbation, die psychische Erkrankungen mit Psychotherapie behandelt [1, 2]. Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, den Heilberuf auszuüben. Ohne sie darf niemand die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" führen [2]. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben keine ärztliche Ausbildung und dürfen deshalb keine Medikamente verschreiben [1].

Psychologe ist nicht gleich Psychotherapeut

Ein abgeschlossenes Psychologiestudium allein berechtigt nicht dazu, Psychotherapie anzubieten [1]. Die Bezeichnung "Psychotherapeut" dürfen Personen mit Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut führen, außerdem Ärztinnen und Ärzte, Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten [2]. Ärztinnen und Ärzte können den Zusatz "ärztlich" verwenden [2]. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen das Wort "Psychotherapie" für ihr Angebot verwenden, die geschützte Berufsbezeichnung aber nicht. Ihre Leistungen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht [1]. Den Unterschied zum Facharzt erklärt der Eintrag Psychiater.

Was sich mit der Reform 2020 geändert hat

Am 01.09.2020 ist ein neues Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten [3]. Seitdem gibt es einen eigenen Studiengang Psychotherapie, der mit einer staatlichen Prüfung endet. Nach bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt [1]. Wer danach in einer Praxis mit Kassenzulassung arbeiten möchte, braucht zusätzlich eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten [1]. Der neue Beruf heißt einfach Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, ohne den Zusatz "Psychologisch" [2].

Die alte Bezeichnung verschwindet trotzdem nicht so schnell. Wer seine Approbation nach dem früheren Recht erhalten hat, führt die Berufsbezeichnung weiter, die seiner Ausbildung entspricht, also etwa "Psychologischer Psychotherapeut" [3]. Diese Fachleute haben dieselben Rechte und Pflichten wie Psychotherapeuten nach neuem Recht [3]. Wer sein Psychologiestudium vor dem 01.09.2020 begonnen oder abgeschlossen hat, kann die Ausbildung nach altem Recht noch bis zum 01.09.2032 absolvieren. In besonderen Härtefällen erlaubt die Behörde einen Abschluss bis spätestens 31.08.2035 [3].

Was Psychotherapeuten tun

Zur Tätigkeit gehört, psychische Störungen mit Krankheitswert festzustellen, zu heilen oder zu lindern, und zwar mit wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren [2]. Weil psychische Beschwerden auch körperliche Ursachen haben können, muss im Rahmen der Behandlung eine körperliche Abklärung veranlasst werden [2]. Zum Beruf gehören außerdem Beratung, Vorbeugung und Rehabilitation [2]. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen vier Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie [1]. Gesetzlich Versicherte zahlen für die Behandlung in einer Praxis mit Kassenzulassung nichts, wenn es sich um ein anerkanntes Verfahren handelt [1].

Wie der erste Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde abläuft und welchen Anspruch du hast, beschreibt der Ratgeber Psychotherapeutische Sprechstunde.

  1. Behörde Psychotherapie: Ein Überblick. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 28.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Gesetz Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 1 Berufsbezeichnung, Berufsausübung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  3. Gesetz Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 27 Abschluss von Ausbildungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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