Hausärztliche Versorgung: Was der Begriff bedeutet

Die hausärztliche Versorgung ist nach dem Sozialgesetzbuch V einer von zwei Teilen der kassenärztlichen Versorgung, neben der fachärztlichen. Hausärztinnen und Hausärzte betreuen dich dauerhaft, koordinieren Untersuchungen und Behandlungen und bewahren deine Befunde. Auch bei psychischen Beschwerden sind sie eine erste Anlaufstelle.

Die hausärztliche Versorgung ist der Teil der vertragsärztlichen Versorgung, in dem eine Hausarztpraxis Versicherte dauerhaft betreut und ihre Behandlung koordiniert. Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) teilt die Versorgung durch Kassenärztinnen und Kassenärzte in zwei Bereiche: die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung [1].

Was zur hausärztlichen Versorgung gehört

Das Gesetz nennt vier Aufgaben, die insbesondere zur hausärztlichen Versorgung gehören [1]. Die erste ist die allgemeine und fortgesetzte Betreuung bei Diagnose und Behandlung, und zwar mit Kenntnis des häuslichen und familiären Umfelds. Zweitens koordiniert die Praxis Untersuchungen, Behandlungen und Pflege und vermittelt auch dringend nötige Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten. Drittens führt sie die wichtigen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus Praxen und Krankenhäusern zusammen, bewertet und bewahrt sie auf. Viertens leitet sie Vorsorge und Rehabilitation ein oder führt sie durch und bindet nichtärztliche Hilfen und begleitende Dienste ein [1].

Wer Hausarzt ist

An der hausärztlichen Versorgung nehmen nach dem Gesetz vor allem Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte teil. Dazu kommen Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt, die sich für die hausärztliche Versorgung entschieden haben [1]. Alle übrigen Fachärzte gehören zur fachärztlichen Versorgung [1].

Hausarztzentrierte Versorgung

Jede gesetzliche Krankenkasse muss eine besondere Form anbieten, die hausarztzentrierte Versorgung, oft Hausarztmodell genannt [2]. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer mitmacht, verpflichtet sich, nur die gewählte Hausarztpraxis aufzusuchen und Fachärzte nur mit deren Überweisung. Ausgenommen sind Augenärzte und Frauenärzte, und Kinder- und Jugendärzte dürfen weiter direkt aufgesucht werden [2]. An die gewählte Praxis bist du in der Regel mindestens ein Jahr gebunden, ein Wechsel ist vorher nur aus wichtigem Grund möglich. Die Teilnahmeerklärung kannst du innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung widerrufen [2].

Hausarztpraxis und psychische Beschwerden

Auch bei seelischen Problemen kannst du dich zuerst an die Hausarztpraxis wenden [4]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist in ihrer Patienteninformation für Arztpraxen darauf hin, dass du psychische Probleme in der Praxis ansprechen kannst. Dort kann untersucht werden, ob körperliche Ursachen hinter den Beschwerden stecken, und gemeinsam wird besprochen, ob eine weitere Abklärung bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten sinnvoll ist [3]. Für ein erstes Gespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde brauchst du allerdings keine Überweisung [3]. Dort wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie helfen kann. Eine Praxis in deiner Nähe findest du über die Psychotherapiesuche auf 116117.de, einen Termin vermittelt auch die Terminservicestelle unter 116 117 [3].

Wie du das Gespräch in der Praxis vorbereitest, erklärt der Ratgeber Mit psychischen Problemen zum Hausarzt. Was nach einer Überweisung folgen kann, beschreiben die Einträge Psychotherapie und Psychiater.

  1. Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 73 Kassenärztliche Versorgung, Abs. 1 und 1a. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  2. Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 73b Hausarztzentrierte Versorgung, Abs. 1 und 3. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Was tun bei psychischen Belastungen? Checkliste: Erste Schritte zur Behandlung. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand 15.07.2025. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Wege zur Psychotherapie: Wen kann ich um Rat fragen?. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Stand 12.08.2021. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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