Psychotherapie: Was der Begriff bedeutet

Psychotherapie ist die gezielte Behandlung psychischer Erkrankungen mit psychologischen Methoden, etwa Gesprächen und Übungen. Sie soll Denken, Fühlen und Verhalten in eine gesündere Richtung lenken. Gesetzlich Versicherte können ohne Überweisung eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen; die Kasse zahlt vier anerkannte Verfahren.

Psychotherapie ist die gezielte Behandlung von psychischen Erkrankungen und seelischen Begleiterkrankungen mit psychologischen Methoden [1]. Sie soll Denken, Erleben, Fühlen und Verhalten in eine gesündere Richtung lenken [1]. Das Psychotherapeutengesetz beschreibt sie als jede berufs- oder geschäftsmäßige Tätigkeit, die mit wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren Störungen mit Krankheitswert feststellt, heilt oder lindert [2].

Was zur Psychotherapie gehört und was nicht

Zur Psychotherapie im Sinne des Gesetzes gehört auch, körperliche Ursachen abklären zu lassen: Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen [2]. Tätigkeiten, die nur soziale Konflikte lösen sollen oder Zwecken außerhalb der Heilkunde dienen, zählen nicht dazu [2].

Wer Psychotherapie anbieten darf

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" ist geschützt. Führen darf sie nur, wer eine Approbation hat [2]. Das sind zum einen nichtärztliche Fachleute: der Psychologische Psychotherapeut und, seit 2020, Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Psychotherapie mit staatlicher Prüfung [1]. Zum anderen gibt es ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, etwa Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, die oft einfach Psychiater genannt werden, oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie [1]. Nur die ärztlichen Fachleute dürfen zusätzlich Medikamente verschreiben [1]. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen das Wort "Psychotherapie" verwenden, die geschützte Berufsbezeichnung aber nicht, und die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihre Angebote nicht [1].

Welche Verfahren die Krankenkasse zahlt

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen vier Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die personenzentriert-experienzielle Psychotherapie wird derzeit auf ihre wissenschaftliche Anerkennung geprüft (Stand 28.04.2026) [1]. Wird die Behandlung von einer Praxis mit Kassenzulassung erbracht, entstehen für gesetzlich Versicherte keine Kosten. Privat Versicherte klären die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung [1].

Wie der Weg in die Behandlung aussieht

Für ein erstes Gespräch brauchst du keine Überweisung. Du kannst direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen, die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse [3]. In der Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Psychotherapie helfen kann und welche Form am besten passt. Manchmal sind andere Angebote sinnvoller, etwa Präventionskurse, Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen [3]. Einen Termin vermittelt auch die Terminservicestelle unter 116 117 [3].

Bei schweren, akuten Beschwerden ist eine Akutbehandlung von höchstens 600 Minuten möglich. Sonst folgen zwei bis vier Probesitzungen, in denen Diagnose und Behandlungsplan entstehen. Danach wird die eigentliche Therapie bei der Krankenkasse beantragt [1]. Weil jede Psychotherapie auf dem vertraulichen Gespräch beruht, lohnt es sich darauf zu achten, ob die Chemie stimmt. Passt es nicht, kannst du einen Termin bei einer anderen Praxis vereinbaren [3].

Wie du einen Platz findest, beschreibt der Ratgeber Therapieplatz finden. Die Verfahren im Einzelnen vergleicht der Ratgeber Psychotherapie: Welche Verfahren zahlt die Kasse?.

  1. Behörde Psychotherapie: Ein Überblick. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 28.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Gesetz Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 1 Berufsbezeichnung, Berufsausübung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Was tun bei psychischen Belastungen? Checkliste: Erste Schritte zur Behandlung. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand 15.07.2025. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

Passt dazu

  • Psychiater

    Ein Psychiater ist ein Facharzt für psychische Erkrankungen.

  • Psychologischer Psychotherapeut

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