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Therapieplatz finden: Sprechstunde, Terminservice und Wartezeit

Um einen Therapieplatz zu finden, gehst du zuerst in eine psychotherapeutische Sprechstunde, ohne Überweisung. Mit dem Formular aus der Sprechstunde vermittelt dir die Terminservicestelle unter 116 117 Termine für Akutbehandlung und probatorische Sitzungen. Parallel fragst du bei mehreren Praxen und bei Ausbildungsinstituten an; findet sich kein Kassenplatz, kann die Krankenkasse eine Privatpraxis bezahlen.

Wer einen Therapieplatz finden will, braucht oft Zeit und Geduld, weil viele Praxen ausgebucht sind. Es gibt aber feste Wege, die dir als gesetzlich versicherter Person zustehen, und mehrere Möglichkeiten, die Suche abzukürzen. Diese Seite zeigt die Schritte in der richtigen Reihenfolge: von der psychotherapeutischen Sprechstunde über die Terminservicestelle bis zur Kostenerstattung, wenn sich kein Kassenplatz findet. Wenn du noch unsicher bist, ob du überhaupt Hilfe brauchst, kann der Depressions-Test ein erster Anhaltspunkt sein.

Der Weg zur Psychotherapie im Überblick

Am Anfang steht immer die psychotherapeutische Sprechstunde. Dafür brauchst du keine Überweisung, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten [4]. In der Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie helfen kann [4]. Danach folgt je nach Lage eine Akutbehandlung oder es folgen zwei bis vier probatorische Sitzungen. Erst danach wird die eigentliche Kurz- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt [1, 3]. Wie die Sprechstunde abläuft und worauf du Anspruch hast, erklärt der Ratgeber Psychotherapeutische Sprechstunde.

Für die Suche ist eine Regel wichtig: Die Sprechstunde muss nicht bei der Person stattfinden, die dich später behandelt [1]. Du kannst also in einer Praxis das Erstgespräch führen und anderswo die Therapie beginnen. Eine Sprechstunde bedeutet umgekehrt nicht, dass in dieser Praxis ein Platz frei ist. Dann suchst du selbst weiter oder mit der Terminservicestelle; dafür brauchst du die schriftliche Rückmeldung aus dem Erstgespräch, in der eine zeitnah erforderliche Psychotherapie empfohlen wird [5].

Wie lange die Wartezeit sein kann

Die vorhandenen Erhebungen stammen aus den Jahren 2017 und 2019. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat Ende 2017 Praxen befragt. Danach warteten Patientinnen und Patienten im Schnitt knapp sechs Wochen auf einen ersten Termin in der Sprechstunde, wenn sie direkt in einer Praxis anfragten [6]. Auf den Beginn der eigentlichen Therapie warteten sie im Schnitt fast 20 Wochen, mit großen Unterschieden zwischen den Regionen [6]. Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Versicherte, die im ersten Quartal 2019 ein Erstgespräch hatten, ergaben im Schnitt 142,4 Tage vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn [7].

SchrittDurchschnittliche WartezeitBeleg
Erster Termin in der Sprechstunde, Anfrage direkt in der Praxis (Befragung 2017)5,7 Wochen[6]
Sprechstunde über die Terminservicestelle (Befragung 2017)2,9 Wochen[6]
Akutbehandlung (Befragung 2017)3,1 Wochen[6]
Richtlinienpsychotherapie, bundesweit (Befragung 2017)19,9 Wochen; Berlin 13,4, Saarland 23,6, Ruhrgebiet 29,4 Wochen[6]
Vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn (Abrechnungsdaten, Erstgespräch im 1. Quartal 2019)142,4 Tage[7]

Ein Teil der Zeit nach dem Erstgespräch ist im Ablauf angelegt. Laut BPtK finden im Schnitt zwei Sprechstundentermine statt, dann mindestens zwei probatorische Sitzungen, bevor der Antrag gestellt wird. Über einen Antrag auf Kurzzeittherapie muss die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei der Langzeittherapie hat sie bis zu fünf Wochen Zeit [7]. Was du in dieser Zeit für dich tun kannst, steht im Ratgeber Wartezeit auf eine Therapie überbrücken.

Praxen selbst finden und anfragen

Praxen in deiner Nähe findest du über die Psychotherapiesuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter psychotherapiesuche.116117.de [4]. Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe nennt außerdem die Suchfunktion der Bundespsychotherapeutenkammer [5]. Viele Praxen arbeiten mit Anrufbeantworter oder festen Telefonzeiten [5]. Praxen mit vollem Versorgungsauftrag müssen pro Woche 200 Minuten persönlich telefonisch erreichbar sein, mit halbem Auftrag 100 Minuten, und die Zeiten sollen auf der Ansage stehen [3].

Frau in den Dreißigern telefoniert am Schreibtisch und hakt auf einem Notizblock eine Liste ab
Bild: KI-generiert

Die Depressionshilfe rät, bei mehreren Praxen gleichzeitig anzufragen, sich von Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen und nachzuhaken, wenn eine E-Mail unbeantwortet bleibt. Freunde oder Familie können dir bei der Suche helfen [5]. Praktisch heißt das: Lege eine Liste mit den Praxen an, die du angerufen hast, mit Datum, Uhrzeit und Antwort. Diese Liste brauchst du ohnehin, falls du später eine Kostenerstattung beantragst [8].

Denk bei der Suche auch an ärztliche Praxen. Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie dürfen laut Depressionshilfe neben Medikamenten und Krankschreibungen auch Psychotherapie anbieten. Dasselbe gilt für die kleinere Gruppe der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie [5]. In der Arztsuche unter arztsuche.116117.de findest du sie, wenn du nach "Psychiatrie und Psychotherapie" oder "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" suchst und deine Postleitzahl oder deinen Ort eingibst [5]. Für einen Facharzttermin über die Terminservicestelle brauchst du in der Regel eine Überweisung, etwa aus der Hausarztpraxis [2, 5].

Die Terminservicestelle unter 116 117

Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind rund um die Uhr unter 116 117 erreichbar. Online buchst du über den eTerminservice [2, 4]. Einen Termin für die Sprechstunde vermitteln sie ohne Überweisung und ohne Vermittlungscode [4]. Für eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen brauchst du den Vermittlungscode von dem Formular PTV 11, das du am Ende der Sprechstunde bekommst; darauf muss die Behandlung als "zeitnah erforderlich" vermerkt sein [3, 9]. Nach einem Klinik- oder Reha-Aufenthalt wegen einer psychischen Erkrankung brauchst du weder Formular noch Code [9].

Das Gesetz setzt feste Fristen. Die Terminservicestelle muss dir innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, und die Wartezeit darauf darf vier Wochen nicht überschreiten. Für eine psychotherapeutische Akutbehandlung sind es höchstens zwei Wochen. Gelingt das in keiner Praxis, muss sie dir einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten [2]. Die Entfernung zur vermittelten Praxis muss zumutbar sein [2]. Passt die Chemie in einer vermittelten Praxis nicht, kannst du über die 116 117 wechseln [9].

Ausbildungsinstitute als weitere Möglichkeit

In Deutschland gibt es Ausbildungsinstitute für angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dort behandeln sie Patientinnen und Patienten unter enger Begleitung erfahrener Fachleute. Laut Depressionshilfe sind die Wartelisten an den Instituten manchmal kürzer, sodass du möglicherweise schneller einen Platz bekommst [5]. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es solche Institute [5]. Wie Jugendliche Hilfe bekommen, ohne zuerst die Eltern einzuweihen, steht im Ratgeber Hilfe holen ohne die Eltern.

Junge Psychotherapeutin begrüßt einen Mann in den Vierzigern freundlich im hellen Eingangsbereich eines Instituts
Bild: KI-generiert

Kostenerstattung: Therapie in einer Privatpraxis

Findest du trotz intensiver Suche keinen Platz bei einer Praxis mit Kassenzulassung, gibt es einen weiteren Weg. Nach § 13 Absatz 3 SGB V muss die Krankenkasse die Kosten für eine selbst beschaffte Leistung erstatten, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder sie zu Unrecht abgelehnt hat und die Leistung notwendig war. Für eine Behandlung durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gilt das nur, wenn diese die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllen [10]. Die BPtK rät, nach einer Fachkunde in einem Richtlinienverfahren zu fragen [8]. Die Verfahren beschreibt der Ratgeber Psychotherapie: Welche Verfahren zahlt die Kasse?.

Die Bundespsychotherapeutenkammer empfiehlt dafür in ihrer Patienteninformation vier Schritte [8]:

  1. In einer psychotherapeutischen Sprechstunde schriftlich bestätigen lassen, welche Behandlung nötig ist. Darin kann stehen, dass eine Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist.
  2. Bei mehreren Praxen mit Kassenzulassung fragen, ob kurzfristig ein Therapieplatz frei ist. Sagen mindestens drei bis fünf ab, kannst du dich an eine Privatpraxis wenden. Halte die Absagen in einem Protokoll fest: Name, Tag und Uhrzeit der Anfrage, genannte Wartezeit.
  3. Dir von der Privatpraxis bescheinigen lassen, dass sie dich kurzfristig behandeln kann.
  4. Bei der Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V stellen und die drei Unterlagen beilegen.

Über einen Antrag muss die Kasse zügig entscheiden, spätestens nach drei Wochen, und wenn sie ein Gutachten einholt, nach fünf Wochen. Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie dir das rechtzeitig mit Gründen mitteilen. Tut sie das nicht, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt [10]. Die Patienteninformation der BPtK stammt aus dem Jahr 2017. Frag deshalb vor dem Antrag bei deiner Krankenkasse nach, welche Unterlagen sie heute erwartet.

Wenn du privat versichert bist

Für privat Versicherte gelten die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Das Gesundheitsportal des Bundes rät, bei der eigenen Versicherung zu klären, unter welchen Bedingungen sie eine Psychotherapie übernimmt [11]. Kläre das am besten vor dem ersten Termin, damit du nicht auf Kosten sitzen bleibst.

Wenn es dir während der Suche schlechter geht

Geht es dir akut sehr schlecht, ist die psychotherapeutische Akutbehandlung gedacht. Sie soll Menschen in akuten Krisen zeitnah entlasten und stabilisieren [1]. Sprich in der Sprechstunde offen an, wie es dir geht, damit die Dringlichkeit auf dem Formular steht. Bei schweren Depressionen und in Akutsituationen kannst du dich auch an die Ambulanz einer psychiatrischen Klinik wenden, die psychiatrische Institutsambulanz [5].

Weitere Anlaufstellen mit Zeiten und Kosten findest du auf der Seite Hilfe finden.

  1. Behörde Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie), §§ 11, 12, 13, 29. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand zuletzt geändert 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 75 Abs. 1a Inhalt und Umfang der Sicherstellung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Psychotherapie (Informationen für Praxen: Sprechstunde, telefonische Erreichbarkeit, probatorische Sitzungen, PTV 11). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Was tun bei psychischen Belastungen? Checkliste: Erste Schritte zur Behandlung. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand 15.07.2025. abgerufen am 28.10.2026
  5. Organisation Wegweiser zur Hilfe. Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie: Wartezeiten 2018 (Studie). Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Stand 11.04.2018. abgerufen am 28.10.2026
  7. Behörde Pressemitteilung: Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung (Abrechnungsdaten der KBV). Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Stand 09.12.2022. abgerufen am 28.10.2026
  8. Behörde Patienteninformation Kostenerstattung: Schritte für gesetzlich Versicherte. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Stand 22.05.2017. abgerufen am 28.10.2026
  9. Behörde Terminvermittlung Psychotherapie. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  10. Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 13 Abs. 3 und 3a Kostenerstattung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  11. Behörde Psychotherapie: Ein Überblick. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 28.04.2026. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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