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Psychotherapeutische Sprechstunde: Ablauf, Dauer und dein Anspruch

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist das erste Gespräch in einer psychotherapeutischen Praxis. Dort wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegen könnte und welche Hilfe passt. Gesetzlich Versicherte brauchen dafür keine Überweisung und keinen Antrag, die Krankenkasse zahlt. Vor jeder weiteren Behandlung muss die Sprechstunde mindestens 50 Minuten gedauert haben.

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der feste Einstieg in die ambulante Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten. Wer seit Wochen niedergeschlagen ist, Ängste nicht mehr loswird oder spürt, dass etwas nicht stimmt, bekommt hier eine erste fachliche Einschätzung. Du brauchst dafür keine Überweisung, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten [6]. Diese Seite erklärt, worauf du Anspruch hast, wie du einen Termin bekommst, was im Gespräch passiert und wie es danach weitergeht.

Was die Sprechstunde ist und wer Anspruch hat

Die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf die Sprechstunde. Sie soll ein zeitnaher, niedrigschwelliger Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sein. In ihr wird geklärt, ob der Verdacht auf eine Störung mit Krankheitswert besteht und ob weitere Hilfen der gesetzlichen Krankenversicherung nötig sind [1]. Seit der Reform der Richtlinie am 1. April 2017 müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassensitz eine Sprechstunde anbieten [9].

Die Sprechstunde ist Pflicht, bevor eine Akutbehandlung, probatorische Sitzungen oder eine eigentliche Psychotherapie beginnen. Ausnahmen gibt es, wenn du nach der Sprechstunde oder während einer laufenden Therapie die Therapeutin oder den Therapeuten wechselst oder wenn du wegen einer psychischen Erkrankung aus dem Krankenhaus oder einer Reha entlassen wurdest. Dann kann die weitere Behandlung ohne neue Sprechstunde beginnen [1].

Wer eine Sprechstunde anbietet, muss dafür bei vollem Versorgungsauftrag in der Regel mindestens 100 Minuten pro Woche bereithalten, bei halbem Versorgungsauftrag mindestens 50 Minuten [1]. Die Sprechstunde zählt nicht zur Richtlinientherapie und wird nicht auf die Stunden einer späteren Therapie angerechnet [1]. Du verbrauchst also nichts von deinem Kontingent, wenn du sie nutzt.

Wie du einen Termin bekommst

Am einfachsten ist der direkte Weg: Du suchst eine Praxis in deiner Nähe, etwa über die Psychotherapiesuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter psychotherapiesuche.116117.de, und rufst dort an [6]. Praxen mit vollem Versorgungsauftrag müssen pro Woche 200 Minuten telefonisch erreichbar sein, mit halbem Auftrag 100 Minuten. Die Zeiten sollen auf dem Anrufbeantworter stehen, und der Anruf muss persönlich angenommen werden [4]. Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe rät, bei mehreren Praxen gleichzeitig anzufragen, nachzuhaken, wenn eine E-Mail unbeantwortet bleibt, und sich bei der Suche von Freunden oder Familie helfen zu lassen [7].

Der zweite Weg führt über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen. Du erreichst sie rund um die Uhr unter 116 117 oder online über den eTerminservice. Für einen Sprechstundentermin brauchst du keinen Vermittlungscode und keine Überweisung [3, 6]. Das Gesetz schreibt vor, dass die Terminservicestelle dir innerhalb einer Woche einen Termin vermittelt und dass du danach höchstens vier Wochen warten musst. Findet sie in dieser Frist keine Praxis, muss sie dir einen Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten [2]. Laut 116117.de kann die Wartezeit damit insgesamt bis zu fünf Wochen betragen [3].

Einen Haken hat der Weg über die 116 117: Du bekommst einen Termin dort, wo gerade etwas frei ist. Ob diese Praxis später auch einen Therapieplatz für dich hat, ist offen. Wie du einen Platz für die eigentliche Behandlung findest, beschreibt der Ratgeber Therapieplatz finden.

Was im Gespräch passiert

Bei Verdacht auf eine seelische Erkrankung erhebt die Therapeutin oder der Therapeut im Gespräch die Beschwerden und, falls nötig, weitere diagnostische Angaben. Die Richtlinie nennt als Inhalte außerdem Beratung und Information, die Klärung, welche Behandlung du brauchst, eine erste Diagnose mit Empfehlungen und bei Bedarf eine kurze psychotherapeutische Intervention. Wenn andere Hilfen besser passen, soll die Praxis dich darauf hinweisen [1]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt als mögliche Alternativen Präventionskurse, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Reha oder eine Tagesklinik [5, 6].

Mann in den Fünfzigern spricht in einem hellen Praxisraum mit einer Psychotherapeutin, die Notizen macht
Bild: KI-generiert

Die Sprechstunde findet im persönlichen Kontakt statt [1]. Die Praxis entscheidet selbst, ob sie eine offene Sprechstunde ohne Termin oder eine Sprechstunde mit Terminvergabe anbietet [1]. Einen Konsiliarbericht, also eine ärztliche Bescheinigung über körperliche Ursachen, brauchst du für die Sprechstunde nicht [1].

Die Sprechstunde ist auch ein erstes Kennenlernen. Die KBV rät, darauf zu achten, dass die Chemie zwischen dir und der Therapeutin oder dem Therapeuten stimmt, weil jede Psychotherapie auf dem vertraulichen Gespräch beruht. Passt es nicht, kannst du einen Termin bei jemand anderem vereinbaren [6].

Wie du dich vorbereiten kannst

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe rät für das erste Gespräch in der Hausarztpraxis, offen über alle Beschwerden zu sprechen, auch über Stimmung, fehlenden Antrieb, negative Gedanken, Hoffnungslosigkeit oder Schuldgefühle, und die Beschwerden vorher aufzuschreiben [7]. Eine solche Notiz hilft auch in der psychotherapeutischen Sprechstunde, weil du im Gespräch weniger vergisst. Schreib dazu, seit wann es dir so geht, was sich im Alltag verändert hat und welche Fragen du hast, etwa zur Wartezeit oder zu den Verfahren.

Junge Frau sitzt auf einem Balkon mit Pflanzen und schreibt bei einer Tasse Tee Fragen auf
Bild: KI-generiert

Hast du vorher einen Selbsttest gemacht, etwa den Depressions-Test, kannst du das Ergebnis mitnehmen. Es ersetzt die fachliche Einschätzung nicht, gibt dem Gespräch aber einen Ausgangspunkt. Wenn dir Anrufe schwerfallen, kannst du Praxen laut Depressionshilfe auch per E-Mail anfragen; die Stiftung stellt dafür eine Vorlage bereit [7].

Dauer und Umfang der Angebote

Die Sprechstunde besteht bei Erwachsenen aus Einheiten von mindestens 25 Minuten. Pro Krankheitsfall sind höchstens sechs Einheiten möglich, zusammen bis zu 150 Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen sind es bis zu zehn Einheiten mit zusammen 250 Minuten, und bis zu 100 Minuten davon dürfen mit Bezugspersonen ohne das Kind stattfinden [1]. Als Krankheitsfall zählen das laufende Quartal und die drei folgenden [4]. Damit eine weitere Behandlung beginnen kann, muss die Sprechstunde insgesamt mindestens 50 Minuten gedauert haben [1]. Danach können sich die folgenden Angebote anschließen.

AngebotUmfang laut RichtlinieAntrag bei der KasseBeleg
Psychotherapeutische SprechstundeErwachsene bis 6 Einheiten zu mindestens 25 Minuten (bis 150 Minuten), Kinder und Jugendliche bis 10 Einheiten (bis 250 Minuten)nein, ohne Überweisung[1, 6]
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgungbis 4 Termine zu 100 Minuten in Gruppen von 3 bis 9 Personennein, anzeige-, antrags- und genehmigungsfrei[1]
Psychotherapeutische Akutbehandlungbis 24 Einheiten zu mindestens 25 Minuten (bis 600 Minuten)keine Genehmigung, die Praxis zeigt sie der Kasse an[1, 4]
Probatorische Sitzungenmindestens 2 und bis zu 4 Sitzungen zu 50 Minuten, bei Kindern und Jugendlichen 2 weiterenein[1]
Kurzzeittherapiezwei Abschnitte mit je bis zu 12 Stundenja[1]
Langzeittherapieje nach Verfahren, zum Beispiel Verhaltenstherapie bei Erwachsenen zunächst bis 60, höchstens 80 Stundenja, bei Einzeltherapie mit Gutachterverfahren[1]

Was du am Ende der Sprechstunde bekommst

Zum Abschluss erhältst du zwei Unterlagen: ein allgemeines Informationsblatt mit dem Titel "Ambulante Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte" und eine schriftliche Rückmeldung zu deinem Ergebnis mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen, die "Individuelle Patienteninformation" [1]. Die KBV führt sie als Formular PTV 11. Darauf steht unter anderem, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und welche Schritte empfohlen werden, etwa eine Akutbehandlung oder der Besuch einer Beratungsstelle [4].

Heb dieses Blatt gut auf. Wenn die Praxis dich nicht selbst weiterbehandeln kann, brauchst du es für die Terminservicestelle. Ist darauf eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie als "zeitnah erforderlich" vermerkt, steht auf dem Formular auch ein Vermittlungscode. Mit ihm vermittelt dir die 116 117 Termine für die Akutbehandlung oder für probatorische Sitzungen [3].

Wie es nach der Sprechstunde weitergeht

Je nach Ergebnis gibt es mehrere Wege. Bei akuten Krisen kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung folgen. Sie soll dich kurzfristig entlasten und verhindern, dass sich die Beschwerden festsetzen. Eine umfassende Bearbeitung der Ursachen ist nicht ihr Ziel [1]. Die Stunden der Akutbehandlung werden später mit der Kurzzeittherapie verrechnet [1]. Laut 116117.de darf die Wartezeit auf eine vermittelte Akutbehandlung höchstens drei Wochen betragen [3].

Ist eine längere Psychotherapie sinnvoll, folgen zunächst probatorische Sitzungen. In ihnen werden die Diagnose genauer geklärt, das passende Verfahren gewählt und geprüft, ob eine tragfähige Arbeitsbeziehung entsteht [1]. Vor Beginn der eigentlichen Therapie holt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut außerdem eine Abklärung körperlicher Ursachen ein, meist über die Haus- oder Facharztpraxis [1, 5]. Danach stellst du gemeinsam mit der Praxis den Antrag bei der Krankenkasse [5]. Welche Verfahren die Kasse bezahlt, erklärt der Ratgeber Psychotherapie: Welche Verfahren zahlt die Kasse?.

Die Sprechstunde muss nicht bei derselben Person stattgefunden haben, die später die Therapie übernimmt [1]. Wenn du also nach der Sprechstunde woanders einen Platz findest, fängst du dort mit den probatorischen Sitzungen an. Liegt keine behandlungsbedürftige Erkrankung vor, informiert dich die Praxis bei Bedarf über Alternativen [1].

Manche Anliegen bezahlt die Kasse nicht. Die Richtlinie schließt Psychotherapie aus, die allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung oder der Paar- und Familienberatung dient [1]. Geht es dir vor allem um die Beziehung, findest du Wege und Kosten im Ratgeber Paartherapie.

Wenn du privat versichert bist

Die Regeln oben gelten für die gesetzliche Krankenversicherung. Privat Versicherte müssen laut Gesundheitsportal des Bundes bei ihrer Versicherung erfragen, unter welchen Bedingungen sie eine Psychotherapie bezahlt [8]. Frag am besten vor dem ersten Termin nach, ob ein Erstgespräch übernommen wird und ob ein Antrag nötig ist.

Wenn du auf einen Therapieplatz wartest, findest du Hilfen für die Zwischenzeit im Ratgeber Wartezeit auf eine Therapie überbrücken. Telefonnummern für akute Krisen stehen auf der Seite Hilfe finden.

  1. Behörde Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie), §§ 1, 11, 11a, 12, 13, 27, 29, 30. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand zuletzt geändert 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 75 Abs. 1a Inhalt und Umfang der Sicherstellung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Terminvermittlung Psychotherapie. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Psychotherapie (Informationen für Praxen: Sprechstunde, telefonische Erreichbarkeit, Akutbehandlung, PTV 11). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Was tun bei psychischen Belastungen? Psychotherapeutische Versorgungsangebote (Infoblatt). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand März 2026. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Was tun bei psychischen Belastungen? Checkliste: Erste Schritte zur Behandlung. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand 15.07.2025. abgerufen am 28.10.2026
  7. Organisation Wegweiser zur Hilfe. Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  8. Behörde Psychotherapie: Ein Überblick. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 28.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
  9. Behörde Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie: Wartezeiten 2018 (Studie). Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Stand 11.04.2018. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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