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Psychotherapie-Verfahren: Was die Kasse zahlt und wie sie sich unterscheiden

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt vier Psychotherapie-Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Sie unterscheiden sich in Ansatz, Sitzungsfrequenz und Stundenzahl. Welches Verfahren zu dir passt, klärst du in der psychotherapeutischen Sprechstunde, für die du keine Überweisung brauchst.

Gesetzlich Versicherte bekommen vier Psychotherapie-Verfahren von ihrer Krankenkasse bezahlt: die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Systemische Therapie [1, 4]. Man nennt sie Richtlinienverfahren, weil die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sie festlegt. Hier liest du, wie die Verfahren arbeiten, wie viele Stunden die Kasse jeweils bewilligt, was sie nicht zahlt und was die Forschung zur Wahl des Verfahrens sagt.

Welche Verfahren die Kasse zahlt

Die Richtlinie nennt drei Behandlungsformen als anerkannte Verfahren: die psychoanalytisch begründeten Verfahren, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren zählen zwei eigenständige Richtungen, die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie. So kommt man auf vier [1]. Allen liegt laut Richtlinie eine umfassende Theorie zur Entstehung von Krankheiten zugrunde, und ihre Behandlungsmethoden gelten als wirksam belegt [1]. Die Systemische Therapie zahlen die Kassen bei Erwachsenen seit 2020. Für Kinder und Jugendliche ist der Beschluss des G-BA am 12.04.2024 in Kraft getreten [3]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) führt für diese Altersgruppe inzwischen eigene Stundenkontingente [2].

Die Kasse zahlt eine Psychotherapie, wenn sie eine seelische Krankheit behandelt. Als Anwendungsbereiche nennt die Richtlinie unter anderem depressive Störungen, Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen, nichtorganische Schlafstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Reaktionen auf schwere Belastungen. Bei einer Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Suchtmitteln ist ambulante Psychotherapie an Abstinenz gebunden. In einer Kurzzeittherapie darf sie schon beginnen, wenn die Abstinenz bis zum Ende von zwölf Behandlungsstunden erreicht werden kann. Störungen, die allein auf Tabak, Nikotin oder Koffein zurückgehen, sind nicht erfasst [1]. Ausgeschlossen ist Psychotherapie auch, wenn sie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung, der Paar- und Familienberatung oder nur der beruflichen Anpassung dient [1]. Was eine Paartherapie bietet und wer sie bezahlt, beschreibt der Ratgeber Paartherapie: Ablauf, Kosten, Nutzen.

Die vier Verfahren im Vergleich

Die Verhaltenstherapie ist laut Richtlinie vor allem aus der Lern- und Sozialpsychologie entstanden. Mit "Verhalten" ist dabei mehr gemeint als das, was man von außen sieht: Auch Gedanken, Gefühle, Motivation und körperliche Vorgänge gehören dazu. Am Anfang steht eine Verhaltensanalyse, die klärt, was die Beschwerden ausgelöst hat und was sie aufrechterhält. Daraus entwickelt die Therapeutin oder der Therapeut einen Behandlungsplan mit festen Zielen [1]. Typische Bausteine sind Konfrontationsübungen und das Üben neuer Verhaltensweisen zwischen den Stunden [4, 5].

Psychotherapeutin in den Sechzigern und Mann in den Dreißigern sitzen sich in einem hellen Raum gegenüber
Bild: KI-generiert

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht wie die analytische auf die Psychoanalyse zurück. Sie behandelt unbewusste Konflikte, die im Moment wirksam sind, und begrenzt dafür das Behandlungsziel [1]. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt als Schwerpunkt die Gegenwart, einen abgegrenzten Konflikt und die Bewältigung des Alltags. Die Beziehung zur Therapeutin oder zum Therapeuten hilft dabei, Probleme in alltäglichen Beziehungen zu erkennen und zu lösen [4].

Die analytische Psychotherapie bearbeitet neben den Beschwerden auch die Struktur der Persönlichkeit, die ihnen zugrunde liegt, und nutzt dafür ausdrücklich sogenannte regressive Prozesse [1]. Sie geht von inneren Konflikten aus, die vor allem in den ersten Lebensjahren entstanden sind. Oft liegst du dabei auf einer Couch, und die Sitzungen finden meist zwei- bis dreimal pro Woche statt [4, 5].

Die Systemische Therapie betrachtet psychische Beschwerden im Zusammenhang mit dem sozialen Umfeld, besonders der Familie. Die Richtlinie beschreibt Symptome als ungünstige Versuche, psychosoziale Probleme zu lösen [1]. Partnerinnen, Partner oder Familienmitglieder können an den Sitzungen teilnehmen. Beziehungen werden manchmal mit Figuren oder Gegenständen dargestellt, etwa in einer Systemaufstellung [2, 4].

VerfahrenÜbliche FrequenzEinzeltherapie Erwachsene: erster Bewilligungsschritt / HöchstgrenzeBeleg
Verhaltenstherapiemeist einmal pro Woche60 / 80 Stunden[1, 4]
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapiemeist ein- bis zweimal pro Woche60 / 100 Stunden[1, 4]
Analytische Psychotherapiemeist zwei- bis dreimal pro Woche160 / 300 Stunden[1, 4]
Systemische Therapiemeist einmal pro Woche36 / 48 Stunden[1, 4]

Wie viele Stunden die Kasse bewilligt

Eine Therapiestunde dauert in der Einzeltherapie mindestens 50 Minuten, eine Doppelstunde in der Gruppe mindestens 100 Minuten. Die Kurzzeittherapie besteht aus zwei Abschnitten mit je bis zu zwölf Stunden. Reicht das nicht, kann sie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, für die die Grenzen aus der Tabelle gelten. Mehr als drei Behandlungsstunden pro Woche sieht die Richtlinie nicht vor [1]. Laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) dauern rund drei von vier Behandlungen höchstens 25 Stunden [5]. Für Kinder und Jugendliche gelten eigene Grenzen, bei Jugendlichen in der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Therapie zum Beispiel bis zu 180 Stunden im Einzelsetting [1].

Fünf Erwachsene sitzen am Morgen in einem hellen Gruppenraum im Kreis, eine Therapeutin spricht
Bild: KI-generiert

Alle vier Verfahren gibt es als Einzeltherapie, als Gruppentherapie oder kombiniert [1, 2]. Eine Gruppe hat in der Regel drei bis neun Teilnehmende [2]. Laut Gesundheitsportal des Bundes wirken Gruppentherapien grundsätzlich vergleichbar gut wie Einzeltherapien [4].

Der Weg in eine Kassentherapie

Am Anfang steht die psychotherapeutische Sprechstunde. Sie ist Pflicht, bevor probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung beginnen. Ausnahmen gelten, wenn du wegen einer psychischen Erkrankung aus einer Klinik oder Reha entlassen wirst oder wenn du die Therapeutin oder den Therapeuten wechselst [1, 2]. Eine Überweisung brauchst du für die Sprechstunde nicht, die Versichertenkarte reicht [4, 6]. Was dich dort erwartet, beschreibt der Ratgeber Psychotherapeutische Sprechstunde.

Bei akuten, schweren Beschwerden kann eine Akutbehandlung folgen. Sie umfasst höchstens 600 Minuten, und die Praxis muss sie der Kasse nur anzeigen [2, 4]. Ohne akuten Bedarf folgen zwei bis vier probatorische Sitzungen, in denen ihr euch kennenlernt, die Diagnose klärt und einen Behandlungsplan aufstellt [2, 4]. Danach stellst du mit Hilfe der Praxis einen Antrag bei deiner Krankenkasse, und die Therapie beginnt erst nach der Genehmigung [6]. Über eine Kurzzeittherapie muss die Kasse spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags entscheiden. Meldet sie sich in dieser Frist nicht und nennt sie auch keinen begründeten neuen Termin, gilt die Leistung als genehmigt [1]. Bei einer Langzeittherapie im Einzelsetting prüft zusätzlich eine Gutachterin oder ein Gutachter den Antrag. Der Bericht dafür ist anonymisiert [1, 6]. Wie du überhaupt an einen Platz kommst, steht im Ratgeber Therapieplatz finden.

Was die Kasse nicht zahlt

Einige Methoden sind nur als Teil eines Richtlinienverfahrens erlaubt. EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) darf bei Erwachsenen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung innerhalb eines der vier Verfahren angewendet werden, wenn die Therapeutin oder der Therapeut dafür qualifiziert ist. Das Katathyme Bilderleben ist nur innerhalb einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie möglich, die Rational-Emotive Therapie nur innerhalb einer Verhaltenstherapie [1]. Ausdrücklich nicht anwendbar sind laut Anlage der Richtlinie Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Logotherapie, Psychodrama, respiratorisches Biofeedback und Transaktionsanalyse [1]. Die personenzentriert-experienzielle Psychotherapie wird nach Angaben des Gesundheitsportals derzeit auf ihre wissenschaftliche Anerkennung geprüft [4]. Autogenes Training, die Entspannung nach Jacobson und Hypnose können Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung anbieten, außerhalb der Richtlinientherapie [1]. Die Neuropsychologische Therapie nach einer Hirnschädigung, etwa nach einem Unfall oder Schlaganfall, zahlen die Kassen ebenfalls [5].

Eine Behandlung in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung übernimmt die Kasse nur im Kostenerstattungsverfahren. Die BPtK nennt es den letzten Weg, wenn es in deiner Region zu wenige Kassenpraxen gibt. Du brauchst dafür ein Schreiben der Terminservicestelle, dass sie dir keinen Behandlungsplatz vermitteln kann, eine Bescheinigung aus der Sprechstunde, dass du wegen einer psychischen Erkrankung dringend Behandlung brauchst, und die Angabe, in welcher Privatpraxis die Behandlung stattfinden soll [6]. Privat Versicherte lassen sich die Kostenübernahme vor Beginn schriftlich bestätigen. Meist erstatten private Versicherer nur Verfahren, die der G-BA anerkannt hat [6].

Welches Verfahren zu dir passt

Für Depressionen hat die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) diese Frage ausgewertet. Sie schreibt, dass die Wirkung einer Psychotherapie zum großen Teil auf Faktoren beruht, die allen Verfahren gemeinsam sind. Dazu zählt sie zum Beispiel ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit der Therapeutin oder dem Therapeuten und klare Absprachen über Ziele und Rahmen der Behandlung [7]. Belege dafür, dass bestimmte Verfahren bei bestimmten Menschen mit Depression besser wirken, gibt es laut Leitlinie bisher nicht [7].

Frau in den Vierzigern stellt mit einem Therapeuten kleine bunte Holzfiguren in Gruppen auf einen Tisch
Bild: KI-generiert

Die Leitlinie empfiehlt deshalb, in der Sprechstunde oder spätestens in den probatorischen Sitzungen gemeinsam zu klären, welches Verfahren passt. Vorschlagen soll es jemand, der in mindestens einem anerkannten Verfahren ausgebildet ist. Deine Vorlieben und Vorerfahrungen zählen dabei ebenso wie die Passung zwischen dir und deinem Gegenüber. In der Praxis spielt auch eine Rolle, wo gerade Plätze frei sind. Passt es nicht oder bietet die Praxis das geeignete Verfahren nicht an, sollen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dich gezielt weiterleiten [7].

Die BPtK beschreibt Psychotherapie insgesamt als hoch wirksam. Etwa acht von zehn Behandelten verbessern sich stärker als Menschen ohne Behandlung. Bei etwa fünf bis zehn Prozent geht es nach einer Therapie schlechter als vorher. Die Kammer rät deshalb, Zweifel früh in der Therapie anzusprechen [5]. Medikamente verordnen Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht. Bei einer schweren Depression empfiehlt die Leitlinie, Psychotherapie und Medikamente zu kombinieren [5, 7]. Ob deine Beschwerden in diese Richtung gehen, kann der Depressions-Test grob einordnen. Für viele ist auch die Hausarztpraxis ein guter erster Schritt, wie der Ratgeber Mit psychischen Problemen zum Hausarzt zeigt.

Weitere Anlaufstellen mit Zeiten und Kosten stehen auf der Seite Hilfe finden.

  1. Behörde Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL), zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 17.06.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Behörde Psychotherapie (Informationen zu Richtlinienverfahren, Sprechstunde, Akutbehandlung, Probatorik und Gruppentherapie). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen: Beschluss in Kraft getreten (Fachnews). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 12.04.2024. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Psychotherapie. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 28.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Wege zur Psychotherapie: Die Behandlung in der Praxis. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Stand 13.11.2023. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Wege zur Psychotherapie: Wer zahlt? Anträge und Kosten. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Stand 30.06.2021. abgerufen am 28.10.2026
  7. Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Langfassung Version 3.2. BÄK, KBV, AWMF (NVL-Programm). Stand 2022. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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